FAQ´s für Ärzte und Gesundheitsfachpersonal

Die DGP OWL bundesweit einmalig und wegweisend. Zukünftig wird der Austausch von Gesundheitsinformationen standardisiert und automatisch über die Digitale Gesundheitsplattform OWL erfolgen und alle Krankenhäuser mit den niedergelassenen Ärzten der Region digital vernetzen. Herzstück der Plattform ist ein zentraler Patienten- und Dokumenten-Index, der Adressinformationen (Metadaten) von vorhandenen Gesundheitsdaten speichert und bereithält, jedoch nicht die sensiblen Gesundheitsdaten selbst.
Durch den digitalen Dokumenteaustausch können Zeit und Kosten eingespart werden. Im Gesundheitswesen erfolgt die Kommunikation bisher weitestgehend analog, zum Beispiel per Fax, Briefpost oder mit dem Versand von Datenträgern. Dies verursacht nicht nur unnötige Verzögerungen bei der Übertragung von Informationen, sondern birgt durch Medienbrüche, schlechte Lesbarkeit sowie Störungen beim Versand auch die Gefahr von Fehlinformationen und Zeitverzug im Behandlungsprozess. Darüber hinaus ist die analoge Übertragung der Daten kosten- und personalintensiver als die Übertragung in digitaler Form.

Die umfassende digitale Dokumentation medizinischer Daten, welche strukturiert an einem Ort hinterlegt sind bietet viele Vorteile im Behandlungsprozess:

  • Schneller Überblick zum Leistungsgeschehen 
  • Erhöhung der Therapiesicherheit durch die Vermeidung von Medikationsfehlern
  • Steigerung der Effizienz durch schnellen Zugriff auf die Dokumente wie auch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen.
  • Verbesserte Kommunikation durch den fachübergreifenden Austausch zwischen den behandelnden Ärzten

Nein. Die Nutzung der DGP OWL ist für die Mitglieder des Praxisnetz Paderborn kostenlos. Außerdem ist keine zusätzliche Soft- oder Hardware notwendig.

Eine Internetverbindung und ein aktueller Webbrowser sowie ein Endgerät (Computer, Laptop, Tablet) sind für die Nutzung der DGP OWL notwendig.

Nein. Jedoch lohnt sich eine Mitgliedschaft im Praxisnetz, um auch von den weiteren Vorteilen zu profitieren.

Die Anmeldung erfolgt über die Digitale Gesundheitsplattform OWL GmbH. Unter kontakt@dgpowl.de können Sie eine Anfrage stellen.

Ja. Mit der Anbindung an die Gesundheitsplattform wird eine persönliche Schulung angeboten. Diese wird nach Absprache durchgeführt. Des Weiteren wird ein Schulungsvideo und weiteres Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

Ja. Eine Teilnahme lohnt sich, denn in der Zukunft sollen auch weitere Regionen an die DGP OWL angebunden werden.
Ja. Die Teilnahme einer Praxis aus einem MVZ ist möglich, da Berechtigungen einrichtungsgenau vergeben werden.
Die DGP OWL bietet einen nutzenorientierten und komfortablen Umgang, ohne zusätzliche Soft- und Hardware. Es wird keine digitale Gesundheitskarte samt Pin oder eine physische Authentifizierung benötigt, um die Ärzte zu berechtigen. Im Krankenhaus und in den Radiologischen Praxen hat man den Vorteil das Bereitstellen der Informationen und der Dokumente automatisieren zu können (ist ein Dokumententyp im Krankenaus freigegeben und soll auf die DGP OWL hochgeladen werden, kann dies ohne weiteres Zutun passieren). Es werden keine Daten kopiert, sodass ein sicherer und berechtigter Übertragungsweg besteht. Des Weiteren bietet die Digitale Gesundheitsplattform OWL eine longitudinale Sicht auf die Patientendokumente. Über das Patienenportal können die Patienten eigenständig die Zugriffe und Berechtigungen steuern. Der Fokus der Dokumentation liegt dabei auf die Leistungserbringer generierten Dokumente. Außerdem hat die DGP OWL die Möglichkeit weitere Partner der Region, wie z.B den Kreisrettungsdienst, anzubinden.
Das Praxisnetz Paderborn erstellt rollenbasiert die Zugänge samt Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für die Einrichtungen (Krankenhaus/Praxis). Hiermit kann auf die Gesundheitsplattform zugegriffen werden. Der Arzt und das medizinische Fachpersonal hat dann die Möglichkeit bereits vorhandene Dokumente einzusehen, aber auch selbst Dokumente hochzuladen.
Der Patient erklärt bei der erstmaligen Einschreibung auf der DGP OWL sein Einvertändnis. Anschließend kann er über das Patientenportal weitere Berechtigungen erteilen, oder einen Arzt beauftragen, dies für ihn zu tun. Zusätzlich muss einmalig für jedes Krankenhaus das Einverständnis erklärt werden. Dies kann zum Beispiel bei der Aufnahme oder einem ambulanten Besuch durchgeführt werden.
Ja. Der Patient kann über das Patientenportal eigene Dokumente hochladen. Diese werden dann als Patienteneigene Dokumente gekennzeichnet. Ein Dokument einer Einrichtung (Krankenhaus/Praxis) liegt auf der DGP OWL in seinem ursprünglichen Format vor und kann von dem Patienten nicht bearbeitet werden.
Ja. Der Patient kann Zugriffsberechtigungen je Einrichtung (Krankenhaus/Praxis) erteilen oder widerrufen. Zusätzlich kann der Patient einzelne Dokumente als vertraulich kennzeichnen. Vertrauliche Dokumente werden ausschließlich anfragenden Nutzern mit der Rolle „Doktor“ angezeigt, deren Einrichtung (Krankenhaus/Praxis) vom Patienten entsprechend zum Zugriff auf vertrauliche Dokumente berechtigt wurde. Nutzer mit der Rolle „Assistent“ haben dabei generell keinen Zugriff auf vertrauliche Dokumente.
Nutzer einer Einrichtung (Krankenhaus/Praxis) werden in zwei Rollen aufgeteilt: „Doktor“ und „Assistent“. Der Zugang zur DGP OWL kann jeder Person der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, die eine der beiden Rollen entspricht und die ihr im Nutzerkonto zugewiesen wird. Der Zugriff auf Patienten und Dokumente wird basierend auf der zugeordneten Rolle des Nutzers und den berechtigten Einrichtungen in der Einwilligung des Patienten gesteuert.
Das Dokument muss gelöscht und neu eingestellt werden. Eine Versionierung wird nur für die Metadaten des Dokuments ermöglicht (Titel, Dokumententyp, Vertraulichkeit).

Der Betreiber ist für die zentralen Komponenten zuständig. Die Verwaltung der lokalen Komponenten obliegt den Krankenhäusern. Die Verantwortung für die Pflege der Daten trägt jeder Nutzer selbst.

Die Daten der Krankenhäuser und Röntgenpraxen verbleiben lokal bei den Datenerzeugern. Die freigegebenen Dokumente aus den Arztpraxen werden zentral in einem Rechenzentrum gespeichert. Der Datenserver liegt in Deutschland und die Daten werden durch zeitgemäße Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Alle Zugriffe und Änderungen werden lückenlos dokumentiert.

Die Verantwortung für den Datenschutz richtet sich nach der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für den einzelnen Arbeitsschritt. Der Arzt ist für die Patientendaten in der Praxis (unter Einbeziehung seines Praxisverwaltungssystems) zuständig, auch für die Aufbewahrung der Daten, Rechner und ggf. Server. Das gleiche gilt für die Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer. Die Verantwortung für die Softwarekomponenten und das zentrale Hosting obliegt der Firma Founda Health.

Der Patient erklärt beim Onboarding der DGP OWL seine schriftliche Einverständnis, dass seine Daten über die DGP OWL genutzt werden können. Dies erfolgt in Papierform und muss sicher abgelegt werden. Der Patient verwaltet und vergibt Berechtigungen über das Patientenportal. Zusätzlich kann er die Einrichtungen (Krankenhaus/Praxis) bitten die Berechtigungen zu verwalten.
Ja. Der Patient kann einen Arzt darauf hinweisen, dass er bestimmte Dokumente nicht auf der DGP OWL gespeichert haben möchte.
Die Entscheidung hängt davon ab, ob aus ärztlicher Sicht eine Falschinformation dokumentiert wurde, die fachlich korrigiert werden sollte.
Im PVS wird weiter wie gewohnt dokumentiert und die Archivierung der Daten nach den aktuellen Vorgaben durchgeführt. Dementsprechend ist die DGP OWL unabhängig von dieser Regelung.
Nein. Dies könnte jedoch sinnvoll sein, denn die DGP OWL kann bei der Anamnese und bei der Befundserhebung als Unterstützung genutzt werden.
Die Mitglieder des Konsortiums werden über Angriffe und Vorfälle informiert, sodass sofort eine Lösung gefunden werden kann.
Die Dokumente auf der DGP OWL werden so abgebildet, wie sie von den Ärzten eingestellt wurden. Der Patient hat keine Möglichkeit die Dokumente von den Einrichtungen (Krankenhäuser/Praxen) zu verändern.
Ja. Es gelten die gesetzlichen Vertreterregelungen.
Die DGP OWL wird durch die vom Patienten berechtigten Einrichtungen (Krankenhaus/Praxis) befüllt. Der Upload von Dokumenten kann dabei vom Arzt selbst oder auch vom Gesundheitsfachpersonal vorgenommen werden.
Im ersten Schritt lassen sich Informationen zu vier konkreten Anwendungsfällen über die DGP OWL austauschen. Hierzu gehört die digitale Übertragung von Arztbriefen, die digitale Übertragung von Bilddaten, ein digitaler bundeseinheitlicher Medikationsplan sowie die digitale Ein-und Überweisung zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen/ -dienstleistern. In der Zukunft ist es dann auch mögliche weitere Anwendungsfälle auf die DGP OWL zu integrieren.
Beim Hochladen eines Dokumentes müssen folgende Metadaten angeben werden: Titel, Dokumententyp (aus einer Auswahlliste) und Grad der Vertraulichkeit („normal“ oder „vertraulich“). Weitere Metadaten, wie z.B. die Dokumentenklasse und das Format, werden automatisch vom System angereichert aus dem ausgewählten Dokumententyp oder den Nutzerdetails (Name der Einrichtung, Fachrichtung, Autor, etc.).
Nein. Die Intention der Gesundheitsplattform ist die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zu verbessern. Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext sollen elektronisch übermittelt werden. Dementsprechend müssen keine alten Dokumente auf die DGP OWL eingestellt werden.
Die Entscheidung ob die Einsicht auf die DGP OWL sinnvoll ist, ergibt sich aus dem Behandlungskontext. Sind Informationen aus bereits durchgefürden Behandlungen oder Untersuchungen notwendig, so lohnt sich ein Einblick.
Falls die Dokumente eine Bedeutung für den aktuellen Behandlungskontext haben, können diese genutzt werden. Dementsprechend sollten die vom Patienten selbst erstellten Dokumente nicht von vornherein übergangen werden.
Die Delegation von Leistungen erfolgt wie auch sonst in der Praxis und ist von der Nutzung der DGP OWL unabhängig.
Der Arzt muss dem Wunsch des Patienten nachkommen. Der Patient sollte darauf hingewiesen werden, dass eine ganzheitliche Übersicht der Gesundheitsinformationen viele Vorteile in der Behandlung mit sich bringen.
Die Einrichtung (Krankenhaus/Praxis), welche den Patienten bei der Einverständniserklärung begleitet. Hierfür wird ausreichend Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
Die Bilder aus den Krankenhäusern und radiologischen Praxen werden auf der DGP OWL nicht zentral abgelegt, sondern aus den jeweiligen angeschlossenen (DICOM)-Quellen gestreamt. Dadurch kann eine hohe Bildqualität gewährleistet werden. Die Dokumente können im PDF-Format auf der DGP OWL abgerufen und heruntergeladen werden.
Ja. Es ist genügend Speicherkapazität auf der DGP OWL vorhanden.
Zum PVS hat die DGP OWL derzeit keine Schnittstellen, die Dokumente werden manuell in die DGP OWL übertragen.
Nein. Für Nutzung der DGP OWL ist kein eHBA notwendig.

Die Betreiber ist der Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen zur DGP OWL.